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Das Qualifizierungschancengesetz – eine Chance für Arbeitnehmer und Unternehmer

Was ist das Ziel des Qualifizierungschancengesetzes?

Nach Prognosen der Universität von Oxford werden innerhalb der nächsten 20 Jahre nahezu die Hälfte der derzeitigen Jobs wegfallen. Für die neu entstehenden Berufsbilder sind die meisten der aktuellen Arbeitnehmer nicht ausgebildet.

Um diese Defizite auszugleichen, trat auf Initiative des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, am 01.01.2019 das Qualifizierungschancengesetz in Kraft.

Damit reagiert die Bundesregierung auf den sich bereits vollziehenden, strukturellen Wandel, der sich in den nächsten Jahren noch verstärken wird. Das Gesetz ermöglicht auf der einen Seite Arbeitnehmern, sich für den digitalen Wandel zu wappnen, auf der anderen Seite Unternehmen, mit bewährten Kräften in eine stabile (digitale) Zukunft zu steuern.

Wer profitiert vom Qualifizierungschancengesetz?

Arbeitnehmer

Gesetzlicher Anspruch auf Weiterbildungsberatung

Das Qualifizierungschancengesetz räumt Ihnen erstmals den gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildungsberatung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ein. Bisher war eine geförderte Weiterbildung in der Regel erst bei eingetretener Arbeitslosigkeit oder unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ihre Vorteile

Sie erwerben neue Kompetenzen, beugen der Arbeitslosigkeit vor, kurz: Sie machen sich fit für die digitale Zukunft und den technologischen Wandel.

Übersicht geförderter Weiterbildungen bei der ptm-Akademie

So können Sie eine Weiterbildung beantragen

Arbeitgeber

Zuschüsse zu Weiterbildungkosten

Unternehmen werden, abhängig von der Betriebsgröße, durch Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten finanziell unterstützt.

Erstattung von Lohnkosten

Auch Lohnkosten werden (zu 100% oder anteilig) erstattet, wenn Arbeitnehmer für die Weiterbildung freigestellt werden.

Alle Weiterbildungen bei der ptm-Akademie sind förderungswürdig

Nutzen Sie Ihre Qualifizierungschance bei der ptm-Akademie!

Alle Weiterbildungen der ptm-Akademie sind AZAV-zertifiziert und erfüllen somit die Bedingung für eine nach dem Qualifizierungschancengesetz geförderte Weiterbildung.

Unsere Erfahrung und Expertise im Bereich Digitalisierung ist Ihr Vorteil.

Hochqualifizierte und motivierte Trainerinnen und Trainer machen Sie fit für den digitalen Wandel und das Büro in Zeiten von Arbeiten 4.0

Alle Seminare können in unseren Räumen mit modernster Ausstattung oder vor Ort bei Ihnen im Unternehmen stattfinden.

Alle förderungswürdigen Weiterbildungen im Überblick

Wie funktioniert das Qualifizierungschancengesetz?

Die Bundesagentur für Arbeit fördert den Eintritt in die digitale Zukunft durch ein vergrößertes Weiterbildungsangebot und mehr finanzielle Mittel. Dabei hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbildung, unabhängig vom Alter, der Ausbildung oder der Anzahl der Betriebsangehörigen.

Unternehmen können sich die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter vom Staat fördern lassen.

Die ptm-Akademie arbeitet hier eng mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen und hat gemeinsam neue, zukunftsweisende Konzepte entwickelt und zertifizieren lassen.

Informieren Sie sich über unser umfangreiches Angebot im Bereich Digitalisierung / Arbeiten 4.0 oder Ihre Wunschthemen auf unserer Website und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Im § 82 SGB III ist folgendes festgelegt:

Allgemeingültigkeit

Die Weiterbildung darf nicht auf den aktuellen Arbeitsplatz bezogen sein, sondern verfolgt das Ziel, den Arbeitnehmer fit zu machen für die Aufgaben der Zukunft.Informieren Sie sich dazu auch über unser umfangreiches, zertifiziertes Angebot im Bereich Digitalisierung und Arbeiten 4.0.

Zeitlicher Abstand

Eine abgeschlossene Berufsausbildung muss mindestens 4 Jahre zurückliegen 

Verhältnismäßigkeit

Der Abstand zwischen 2 geförderten Weiterbildungen muss mindestens 4 Jahre betragen.

Externe Durchführung

Die Qualifizierung muss bei einem zertifizierten Bildungsträger durchgeführt oder im Unternehmen von einem externen, zertifizierten Dienstleister durchgeführt werden.

Wir sind zertifiziert nach AZAV und bieten ein umfangreiches Programm an zertifizierten Maßnahmen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und helfen Ihnen weitere

Förderwürdigkeit

Die Weiterbildung muss im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes förderungswürdig sein.

Wir beraten Sie gerne über die Voraussetzungen der Förderwürdigkeit und unsere zertifizierten Produkte.

Ihr Kontakt für weitere Informationen

Wie können Arbeitnehmer eine Weiterbildung beantragen?

Die Weiterbildung muss sowohl bei der Bundesagentur für Arbeit als auch beim Arbeitgeber beantragt werden.

Wichtig: Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet Ihnen einen rechtlichen Anspruch auf eine Weiterbildungsberatung. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch, jede beliebige Weiterbildung durch die Bundesagentur fördern zu lassen.

Wir helfen Ihnen sehr gerne und stehen mit Rat und Tat zur Verfügung!

Wie werden Unternehmen unterstützt?

Je nach Betriebsgröße werden Unternehmen durch Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten finanziell unterstützt. Auch Lohnkosten werden ganz oder teilweise erstattet, wenn Arbeitnehmer für die Weiterbildung freigestellt werden.

Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten erhalten von der Bundesagentur Lohnfortzahlungskosten von bis zu 75 % und die Weiterbildungskosten vollständig erstattet.

Unternehmen mit zehn bis 249 Mitarbeitern erhalten bis zu 50 % der Kosten erstattet.
Unternehmen mit 250 bis 2.500 Angestellten erhalten bis zu 25 % der Kosten für die Weiterbildung von der Agentur für Arbeit.

Unternehmen mit einer Betriebsgröße von über 2.500 Mitarbeitern bekommen bis zu 15 % der Kosten erstattet. Diese können auf bis zu 20 % steigen, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung besteht.

Wichtig: Bei Angestellten ohne Berufsabschluss und bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen sind bis zu 100 % der Lohnkosten förderbar.

Zuschüsse Weiterbildung und Arbeitsentgelt nach Unternehmensgröße

Sprechen Sie uns an

Als Unternehmen wollen Sie die Chance nutzen, bewährte Mitarbeiter weiterzubilden und fitzumachen für die digitale Zukunft?

Sie wollen Ihre Mitarbeiter langfristig zufrieden machen und dadurch eine enge Bindung erreichen?

Wir zeigen Ihnen gerne Möglichkeiten und praktische Umsetzungen auf, finanzielle Unterstützung bis hin zur Kostenübernahme durch die Bundesagentur für Arbeit zu erhalten.

Ihr Kontakt

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